Der BiAW nimmt Gestalt an

Die umfassende Statutenrevision des Vereins, verbunden mit einer Namensänderung, muss sichtbar werden. Der neu definierten Zweckbestimmung, im Rahmen der von den Mitgliedern gutgeheissenen Modifikationen, ist nachzukommen. Den Anpassungen, Änderungen und insbesondere der angestrebten Umschichtung der Rechte und Pflichten zu Gunsten der Ressorts ist Folge zu leisten. Erleichtert wird dies durch die Erkenntnis, dass ein diesbezüglicher Wandel nicht nur angesagt, sondern erwünscht ist. Während der BiAW keine kommerziellen Zwecke verfolgt und keine Gewinne erstreben darf, schreiben die Statuten gleichzeitig vor, dass die kostendeckende Finanzierung der Bildungsangebote durch Kursgelder zu gewährleisten ist. Keine leichte Aufgabe für die Ressortleitungen, welche für die Festlegung der Abo- und Eintrittspreise zuständig sind. Die Mitgliedschaften in den übergeordneten Verbänden ZSS und SVS waren für den RSVW sinnvoll, für den BiAW mit seiner klaren Fokussierung auf die «Bildung im Alter» ist eine Zusammenarbeit zwar möglich, allerdings als Partner nicht als Mitglied. Aus diesem Grund wurde die Mitgliedschaft in beiden Verbänden per 31.12.2023 gekündigt. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und ein glückliches Neues Jahr. Bleiben Sie gesund!

Seniorenuniversität Winterthur

Änderung 10.12.2023

Die Vorlesung vom 27. März 2024 findet nicht statt. Danke für Ihr Verständnis!
Bitte beachten Sie die Programmänderung vom 8. Mai 2024.
Das Programm 2024 ist hier abrufbar.
Die Unterlagen und Videos sind hier ersichtlich.

Computertreff 2024

Änderung 31.01.2024

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Das neue Programm des Sommersemesters 2024 ist hier abrufbar.