St.-Georgen-Platz 2
8401 Winterthur
Dr. med. Stefan Lakämper
Rechtsmedizin UZH
Der Erhalt der Fahrerlaubnis ist in der Schweiz an die Erfüllung von medizinischen Mindestanforderungen geknüpft. Entweder bei Anzeichen einer relevanten Erkrankung oder turnusmässig alle 2 Jahre ab einem Lebensalter von 75 Jahren erfolgt die Beurteilung der Mindestanforderungen üblicherweise durch einen Hausarzt mit einer verkehrsmedizinischen Weiterbildung der Stufen 1 und 2. Bei schwerwiegenderen Fällen erfolgt die Beurteilung der Fahreignung durch Fachärzte mit der Weiterbildungsstufe 3 oder 4. In unklaren oder grenzwertigen Fällen können Fahrzeuglenkende ihre Fahreignung in einer ärztlich begleiteten Kontrollfahrt unter Beweis stellen. Wir wollen den Prozess einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsabklärung erläutern und aktuelle und zukünftige Herausforderungen darstellen, denen wir – teilweise unter Zuhilfenahme von Forschung in einem Fahrsimulator – begegnen wollen.